Betreuungszeiten und Kosten ab 01.09.2022
Gemäß der Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung der Stadt Bad Neustadt vom 01.09.2022.
Kinder aus Bad Neustadt
Elternbeitrag bei einer
tägl. Betreuungszeit ab 3 Jahren unter 3 Jahren
>bis 4 Stunden 110,00 € 150,00 €
über 4 bis 5 Stunden 120,00 € 160,00 €
über 5 bis 6 Stunden 130,00 € 170,00 €
über 6 bis 7 Stunden 140,00 € 180,00 €
über 7 bis 8 Stunden 150,00 € 190,00 €
über 8 bis 9 Stunden 160,00 € 200,00 €
über 9 bis 10 Stunden 170,00 € 210,00 €
über 10 Stunden 180,00 € 220,00 €
Gastkinder zahlen einen Zuschlag von 10,00 € monatlich.
Beitragszuschuss
Für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr wird vom Freistaat Bayern ein Zuschuss i. H. v. 100 € pro Monat gewährt. Er wird ab dem 1. September des Kalenderjahres gelten, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt werden.
Krippengeld
Für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr wird ein Zuschuss von bis zu 100 € pro Monat gewährt. Voraussetzung ist, dass die Einkommensgrenze (Bruttojahreseinkommen) der Familien von 60.000 € nicht überschritten wird. Bei Mehrkindfamilien wird ein Zuschlag in Höhe von 5.000 € pro weiteres Kind angerechnet. Der Zuschuss wird auf Antrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales an die Eltern ausbezahlt.
Die Verpflegung der Kinder wird zusätzlich nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
Die Erhebung der Gebühren erfolgt über einen Zeitraum von 12 Monaten.
Warmes Mittagessen: 2,50 € pro Essen
Getränke: 3,00 € monatlich